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Füllen Sie unser Online-Formular aus und teilen Sie uns die wichtigsten Details zu Ihrem Unfall mit. Dieser Schritt dauert nur 2 Minuten.

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Wir prüfen sofort

In Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten analysieren wir Ihre Angaben gründlich und prüfen Ihre Ansprüche.

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Nach erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche erhalten Sie Ihre Entschädigung schnell und unkompliziert auf Ihr Konto. Der gesamte Prozess ist für Sie 100 % kostenlos.

Unsere Garantie:
100% Kostenlos & Risikofrei

Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und ohne Risiko. Es gibt keine versteckten Gebühren oder Verpflichtungen.

Von der Schadensmeldung bis zur Auszahlung

Beschreiben Sie Ihren Unfall möglichst genau. Fotos und und ein polizeilicher Unfallbericht verkürzen die Bearbeitungszeit spürbar.

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Warum Wir?

Wir von unfallschadenshilfe.de unterstützen mit unserer jahrelangen Erfahrung Unfallopfer dabei, ihre Rechte durchzusetzen und angemessene Entschädigungen von Versicherungen zu erhalten. Unser erfahrenes Team aus Gutachtern und Anwälten setzt sich engagiert für Ihre Interessen ein.

Transparenz, Vertrauen und Professionalität stehen bei uns an erster Stelle. Wir begleiten Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Auszahlung Ihrer Entschädigung.

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FAQ

Ist unfallschadenshilfe.de wirklich kostenlos?

Ja, unser Service ist für Sie absolut kostenlos. Die Versicherungen sind zur vollständigen Erstattung Ihrer Aufwendungen verpflichtet. Es gibt keine versteckten Kosten oder Gebühren für Sie.

Für gewöhnlich kann mit einer Regulierung binnen 2 Wochen nach Vorlage eines Gutachtens gerechnet werden. Die Bearbeitungszeiten der Versicherungen weichen voneinander ab. Wir kümmern uns um eine schnelle Bearbeitung.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere der Verletzung, der Dauer der Schmerzen und eventuellen langfristigen Beeinträchtigungen. Es gibt keine festen Beträge, da jeder Fall individuell beziffert wird. Um Ihnen eine Orientierung zu geben, finden Sie hier einige Beispiele aus der Praxis, basierend auf Urteilen:

1. Leichte Verletzungen (z.B. Prellungen oder Schleudertrauma)

In einem Fall wurde einer Person nach einem Autounfall, bei dem sie ein Schleudertrauma erlitten hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zugesprochen. Die Schmerzen hielten etwa eine Woche an, und es gab keine bleibenden Schäden.

2. Mittelgradige Verletzungen (z.B. Knochenbrüche)

Nach einem Unfall, bei dem sich eine Person das Handgelenk gebrochen hatte und dieses operiert werden musste, erhielt sie ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro. Der Heilungsprozess dauerte mehrere Monate, und die Person war zeitweise in ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt.

3. Schwere Verletzungen (z.B. multiple Brüche, Operationen erforderlich)

In einem schwereren Fall, bei dem das Opfer mehrere Knochenbrüche erlitt und mehrere Operationen erforderlich waren, wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von mehr als 10.000 Euro zugesprochen. Der Betroffene litt mehrere Monate unter Schmerzen und war für längere Zeit arbeitsunfähig.

Diese Beispiele dienen der Orientierung. Die genaue Höhe des Schmerzensgeldes wird stets unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Einzelfalls ermittelt.

Bei Reparaturschäden entscheiden, ob Sie sich den Forderungsbetrag auszahlen oder Ihren Wagen in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen wollen.

Ja, der Schutz Ihrer Privatsphäre hat für uns höchste Priorität. Ihre persönlichen Informationen werden gemäß unserer Datenschutzrichtlinien behandelt und nur für den Zweck der Fallprüfung und -Abwicklung verwendet. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und geben sie nicht an unbefugte Dritte weiter.

Wir danken Ihnen für ihr Vertrauen.

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